Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Gebäudereinigung und Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt) – sowohl Verbrauchern (B2C) als auch Unternehmern (B2B).
(2) Der genaue Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen, die Reinigungsintervalle sowie objektbezogene Besonderheiten werden für jedes Objekt individuell im jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder Angebot („Leistungsbeschreibung“) verbindlich festgelegt.
§ 2 Zugang zum Objekt, Schlüssel und Arbeitsmittel
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Reinigungspersonal zum vereinbarten Reinigungstermin kostenfreien und ungehinderten Zugang zum Objekt zu gewähren. Der Kunde stellt Wasser und Strom in dem für die Reinigung erforderlichen Umfang kostenfrei zur Verfügung.
(2) Werden dem Auftragnehmer Schlüssel oder Zugangscodes überlassen, werden diese mit der gebotenen Sorgfalt verwahrt. Der Verlust von Schlüsseln wird im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
§ 3 Ausfallgebühr bei Absage von Einzelterminen
(1) Vereinbarte Einzeltermine können vom Kunden bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Terminbeginn kostenfrei storniert werden.
(2) Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder wenn dem Reinigungspersonal am Vereinbarungstag kein Zugang zum Objekt gewährt wird (vergebliche Anfahrt), werden 80 % des vereinbarten Rechnungsbetrages als Ausfallgebühr berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 288 BGB.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung von Daueraufträgen
(1) Verbraucher (B2C): Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen können von Verbrauchern mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Unternehmer (B2B): Für Verträge mit Unternehmern gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 6 Haftung, Schadensanzeige und Zeiterfassung
(1) Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Sach- und Personenschäden, die nachweislich durch das eigene Reinigungspersonal während der Ausführung der vereinbarten Reinigungsarbeiten schuldhaft verursacht wurden. Die Schadensabwicklung erfolgt im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.
(2) Die Arbeits- und Anwesenheitszeiten des Reinigungspersonals im Objekt werden elektronisch (z. B. per QR-Code-Scansystem / digitalem Erfassungssystem) erfasst. Eine Haftung für Schäden oder Vorfälle außerhalb der nachgewiesenen Anwesenheitszeiten des Personals ist ausgeschlossen.
(3) Meldepflicht: Offensichtliche Schäden sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der jeweiligen Reinigung, schriftlich (per E-Mail inkl. Fotodokumentation) anzuzeigen.
(4) Für bereits vor Beginn der Reinigungsarbeiten vorhandene Altschäden, Verschleißerscheinungen oder mangelhafte Substanzen wird keine Haftung übernommen.
§ 7 Mängelrüge und Nachbesserung
(1) Beanstandungen bezüglich der Qualität der Reinigungsleistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Leistung, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels mitzuteilen.
(2) Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur kostenfreien Nachbesserung. Eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) ist erst möglich, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar verzögert wird.
§ 8 Preisanpassung
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise im Falle von gesetzlichen Lohnsteigerungen (insbesondere bei Erhöhung des gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohns) oder wesentlichen tariflichen/gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
§ 9 Abwerbeverbot
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Auftragnehmers direkt oder indirekt abzuwerben, selbst zu beschäftigen oder über Dritte zu beauftragen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine angemessene, vom Auftragnehmer festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe fällig.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).